großes Bild Breitbandausbau Ostalbkreis
Breitband für alle

Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache




Person erklärt leichte Sprache
In diesem Text erklären wir wichtige Dinge.
Das machen wir in Leichter Sprache.
Mit Leichter Sprache können viele Menschen einen Text besser
lesen und verstehen.

Person mit Zeigefinger
Aber nur der Original-Text in schwerer Sprache ist gültig.
Im Text steht zum Beispiel das Wort: Fahrer.
Wir meinen damit immer alle Geschlechter: männlich, weiblich
und andere.

Auf dieser Seite steht die Erklärung zur Barriere-Freiheit.
Breitband Ostalb KAöR hat diese Erklärung am 01.08.2025 erstellt.
KAöR ist die Abkürzung für: Kommunal-Anstalt des öffentlichen Rechts.
Am 30.09.2025 hat Breitband Ostalb KAöR die Erklärung auch überprüft.
Diese Erklärung gilt für die Internet-Seite: www.breitband-ostalb.de

Rollstuhlfahrer mit Treppe
Barriere ist ein schwieriges Wort.
Barriere spricht man so: Bar-jä-re.
Barriere bedeutet: Hindernis.
Ein Hindernis können Stufen für Rollstuhl-Fahrer sein.
Ein Hindernis kann auch Sprache sein.
Sprache ncit verstehen
Menschen können dann wenig oder nichts verstehen.
Das Gegenteil ist: barriere-frei.
Das bedeutet: Hindernisse gibt es nicht.

viele verschiedene Personen
Alle Menschen sollen Internet-Seiten verstehen können.
Auch Menschen mit einer Behinderung.
Oder wenn Menschen nicht so gut Deutsch verstehen.
Das ist das Ziel.

Buch mit Gesetze
In Baden-Württemberg gibt es dafür ein Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Landes-Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
Die Abkürzung dafür ist: L-BGG.
In dem Gesetz steht:
Alle Menschen sollen eine Internet-Seite gut lesen und benutzen können.

Person mit Daumen hoch
Breitband Ostalb KAöR möchte die Internet-Seite barriere-frei machen.
Deshalb gibt es auf dieser Internet-Seite:
• Informationen über Breitband Ostalb KAöR in Leichter Sprache.
• Informationen zur Benutzung von der Internet-Seite in Leichter Sprache.
• die Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache.

Leider sind noch nicht alle Informationen auf dieser Internet-Seite barriere-frei.
Das möchte Breitband Ostalb KAöR ändern.

Was ist noch nicht barriere-frei auf dieser Internet-Seite?


Abbildung Computer
Die PDF-Dateien zum Herunterladen sind noch nicht barriere-frei.
In den PDF-Dateien finden Sie weitere Informationen zu unseren verschiedenen Angeboten.

Abbildung eines Fotoalbums
Auf der Internet-Seite gibt es verschiedene Bilder.
Hier fehlt manchmal noch die Beschreibung.
Also was man auf den Bildern sehen kann.
Das nennt man auch: Alternativ-Text.

Personen gebärden
Auf der Internet-Seite gibt es Videos mit Informationen
in Gebärden-Sprache.
Das Video zur Erklärung zur Barriere-Freiheit enthält noch
die alte Adresse von der Schlichtungs-Stelle.

Breitband Ostalb KAöR möchte diese Barrieren so schnell wie möglich entfernen.

So können Sie uns kontaktieren


Abbildung Brief
Haben Sie eine Barriere oder ein Problem auf unserer Internet-Seite gefunden?
Dann können Sie sich bei uns melden.
Sie können uns einen Brief schreiben.
Das ist unsere Adresse:
Breitband Ostalb KAöR
Garten-Straße 97
73430 Aalen

Telefon
Sie können uns anrufen.
Das ist die Telefon-Nummer: 073 61 503 54 05

Abbildung Telefon
Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Das ist die E-Mail-Adresse: info@breitband-ostalb.de
Klicken Sie auf die E-Mail-Adresse.
Sie können dann gleich eine E-Mail schreiben.

Sie können sich auch bei Frau Petra Pachner melden.
Petra Pachner ist die Beauftragte vom Ostalbkreis für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Sie können Frau Pachner einen Brief schreiben.

Abbildung Brief schreiben
Das ist die Adresse:
Landratsamt Ostalbkreis
Petra Pachner
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Abbildung Handy
Sie können sie anrufen.
Das ist die Telefon-Nummer: 073 61 503 18 78

Email schreiben
Sie können ihr eine E-Mail schreiben.
Das ist die E-Mail-Adresse: Petra.Pachner@ostalbkreis.de
Klicken Sie auf die E-Mail-Adresse.
Sie können dann gleich eine E-Mail schreiben.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Schlichtungs-Verfahren


Abbildung Kalender
Sie haben Breitband Ostalb KAöR informiert und gesagt:
Dieser Teil von der Internet-Seite ist nicht barriere-frei.
Dann muss sich Breitband Ostalb KAöR bei Ihnen melden.
Dazu hat Breitband Ostalb KAöR 4 Wochen Zeit.
Das steht im Gesetz.

Breitband Ostalb KAöR hat sich nicht bei Ihnen gemeldet?
Dann können Sie sich bei der Schlichtungs-Stelle vom
Landes-Zentrum Barriere-Freiheit beschweren.
Die Abkürzung dafür ist: LZ-BARR.

Abbildung Post
So können Sie die Schlichtungs-Stelle kontaktieren:
Sie können einen Brief schreiben.
Das ist die Adresse:
Landes-Zentrum Barriere-Freiheit
Schlichtungs-Stelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Icon für Telefon
Sie können anrufen.
Das ist die Telefon-Nummer: 0711 123 393 75

E-Mail schreiben
Sie können eine E-Mail schreiben.
Das ist die E-Mail-Adresse: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Klicken Sie auf die E-Mail-Adresse.
Sie können dann gleich eine E-Mail schreiben.

Sie können sich auch bei Frau Nora Welsch beschweren.
Nora Welsch ist die Landes-Beauftragte von Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Sie können Frau Welsch einen Brief schreiben.
Das ist die Adresse:

Abbildung Brief
Geschäftsstelle der Landes-Behinderten-Beauftragten
Nora Welsch
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Abbildung Telefon
Sie können sie anrufen.
Das ist die Telefon-Nummer: 0711 279 33 60

Abbildung Email schreiben
Sie können ihr eine E-Mail schreiben.
Das ist die E-Mail-Adresse: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Klicken Sie auf die E-Mail-Adresse.
Sie können dann gleich eine E-Mail schreiben.

Das Schlichtungs-Verfahren ist kostenlos.
Das bedeutet: Geld müssen Sie dafür nicht bezahlen.

Abbildung Richterin
In bestimmten Fällen können Sie auch klagen.
Klagen bedeutet: Sie beschweren sich vor Gericht.
Das können Sie aber nicht alleine machen.
Dafür müssen Sie einen Verein oder einen Verband finden.
Zum Beispiel einen Verein für Menschen mit Behinderungen.
Der Verein klagt dann vor Gericht.
Das nennt man auch: Verbands-Klage.

Fördermittelgeber

Fördermittelgeber: Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Fördermittelgeber: Bundesförderung Breitband
Fördermittelgeber: BW - Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen
Fördermittelgeber: digital Länd